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Unterlagen zum Baugesuch

Sie möchten eine Bewilligung für die Umsetzung Ihres Bauvorhabens beantragen? Wir prüfen Ihr Gesuch nach Erhalt und orientieren Sie zeitnah über unseren Entscheid.

Folgende Formulare sind mit dem Baugesuch zwingend einzureichen:

Ordentliches Verfahren

Vereinfachtes Verfahren

  • Gesuch um Baubewilligung
  • Aktueller, amtlicher Situationsplan (für die vereinfachen Verfahren werden auch Ausdrucke M1:500 aus dem öffentlich zugänglichen Geoportal angenommen)
  • Grundbuchauszug samt Eigentümerliste
  • Baupläne, vermasst 1:100, unterzeichnet (Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten Fassaden, Umgebungsplan, Vermassung von Baulinien, Grenz- und Strassenabständen, eingetragene Sichtweiten bei Ein- und Ausfahrten / Darstellung: Bestand → schwarz, Neu → rot, Abbruch → gelb)
  • Anstösser-Einverständnis (Die direkten Anstösser können zu Ihrem Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren mit Unterzeichnung der Baugesuchspläne Grundriss, Schnitt… Ihr unwiderrufliches Einverständnis geben)
  • Baukosten (Bei Neubauten ab CHF 10'000.- Neuwert sowie An- und Umbauten mit einem baulichem Mehrwert von mehr als CHF 20'000.- ist der Nachweis Bauzeitversicherung mit einzureichen.
  • Energienachweis bei Neuerstellung oder Änderungen von Haus- und wärmetechnischen Anlagen
  • Gesuch um Erstellung / Ersatz feuertechnischer Anlagen bei Wärmepumpen ohne brennbare Kältemitteln ist nur das Meldeformular Wärmepumpen einzureichen

Hinweis zum Verfahren

Bei der Frage, ob es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein vereinfachtes oder ordentliches Verfahren handelt, kann Sie unser Hochbaureferent gerne unterstützen. Bei Bauvorhaben die öffentliche oder überwiegende private Interessen berühren ist ein ordentliches Verfahren anzuwenden.

Baueingabe

Es sind nachfolgende Anzahl Exemplare einzureichen:

  • 4-fach bei Bauten mit Zuständigkeit des Kantons gemäss Baugesetz Art. 57, (Pläne digital, wenn vorhanden)
  • 3-fach bei Zuständigkeiten Gemeinde (Pläne und Unterlagen alternativ auch 2-fach in Papierform und digital möglich)
  • 2-fach bei vereinfachtem Verfahren (wenn vorhanden Pläne auch digital einreichen)

Je nach Bauvorhaben können durch die Kantons- oder Gemeinde- Bewilligungsbehörde zusätzliche Unterlagen einverlangt werden.

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