Gemeinde

Büttenhardt

Dienstleistungen A-Z

A

Abfall
Kehricht- und Sperrgutabfuhr

Kehrichtgebührenmarken sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich.

Aktuelle Abfuhrtermine

Die Kehrichtabfuhr erfolgt jeden Donnerstagvormittag ab 07.00 h.

Ausnahmen:
Auffahrts-Woche                  Mittwoch, 8. Mai 2024
1. August Woche                  Mittwoch, 31. Juli 2024
Weihnachten/Neujahr          Dienstag, 24. Dezember / 31. Dezember 2024

Häckseltour 2024
13. April 2024
26. Oktober 2024

Altpapiersammlung 2024
14. März 2024
12. September 2024

Alteisensammlung 2024
15. März 2024 – 22. März 2024 (Sammelmulde beim Dorfplatz)

Sperrgutentsorgung
  • Es werden keine separaten Sperrgutabfuhren mehr durchgeführt
  • Gebündeltes Sperrgut kann zusammen mit dem Kehricht entsorgt werden
  • Beachten Sie bitte, dass das Sperrgut nur noch gebündelt und mit einer „normalen“ Kehricht- oder mit einer Sperrgutmarke versehen mitgenommen wird
  • Der Gemeinderat hat das Abfuhrteam angewiesen, nur gemäss Merkblatt Zi. 3.4 bereitgestellte Bündel mitzunehmen: Max. Bündelgrösse 120 x 90 x 80 cm: Gewicht höchstens 25 kg
Gebührenordnung

Grundgebühren
Gemäss Reglement Art. 6 wird eine Grundgebühr erhoben; diese wurde durch die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2022 wie folgt neu festgelegt:

CHF 41.00 pro mündige Person pro Jahr. Jugendliche haben diese Gebühr ab dem Jahr zu entrichten, in welchem sie mündig, resp. steuerpflichtig werden. Diese Grundgebühr wird Ende Jahr rückwirkend in Rechnung gestellt. Bei Zu- oder Wegzug im Laufe des Jahres wird die Grundgebühr pro rata erhoben. Mit der Grundgebühr werden die Kosten für den Unterhalt der Entsorgungsplätze, sowie für das Abführen und die Entsorgung der Abfälle aus den unentgeltlichen Separatsammlungen, wie Karton, Asche, Häckselgut, Elektronik, Glas etc. gedeckt.

Kehrichtsäcken und -marken
Die Kehrichtmarken für 35 l  sowie 110 l können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ausserdem können 35l Kehrichtmarken auch beim Volg in Lohn gekauft werden.

Entsorgungsmöglichkeiten

Entsorgungsplätze
Die Gemeinde stellt folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Halten Sie sich bitte an die „Spielregeln“.

Dorfplatz
Altglas, Petflaschen, Kleider und Schuhe, Keramik, Alu, Konservendosen, Keramik.

Gmaandsschopf (Dorfplatz)
Karton (gebündelt), Unterhaltungselektronik, Haushalt-Elektrogeräte, Büro- Elektronik, Metallteile (bis Pfannengrösse), Leuchtstoffröhren, Batterien, Nespresso-Kapseln, TV-Geräte, Flach-/Fensterglas.

Schuttloch (Schlüssel im Gmaandsschopf beim Dorfplatz)

  • Asche, Rasenschnitt, Strauch- und Astwerk (kein Altholz);
  • Bauschutt bis max. 1 m³ und Aushubmaterial (nur nach vorheriger Absprache mit Umweltreferent gegen Gebühr (nur in der Gemeinde Büttenhardt anfallendes Material).

Reglemente zur Abfallentsorgung
Merkblatt und Tarifblatt zur Abfallentsorgung
Abstimmungen und Wahlen

Die Urne in der Gemeindekanzlei (Schulhaus, Hogeracker 3) ist wie folgt geöffnet:

Samstag 19.30 h – 20.00 h
Sonntag 10.30 h – 11.00 h

Gemäss Art. 9 des kant. Wahlgesetzes ist die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen sowie an den Gemeindeversammlungen bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat sechs Franken zu bezahlen.
Weitere Informationen sind auf dem Stimmrechtsausweis enthalten, welcher rechtzeitig vor den Wahl- oder Abstimmungsterminen an die Stimmberechtigten verteilt wird.

AHV, IV, EO

Bitte wenden Sie sich an die Leiterin der AHV-Zweigstelle, Karin Heller, Tel. 052 649 26 86.

Alimentenbevorschussung

Bitten wenden Sie sich an den Sozialreferenten, Charlotte Förderer, Tel. 079 634 38 23.

Aula

Die Aula im Schulhaus bietet Platz für max. 100 Personen und kann auch für Privatanlässe gemietet werden.

Die Miete pro Tag beträgt für Einheimische CHF 200.00 und für Auswärtige CHF 300.00 inkl. Office und das Geschirr.

Zuständig für die Vermietung ist die Gemeindekanzlei, Tel. 052 649 26 86.

Ausländische Staatsangehörige

Die Einwohnerkontrolle erteilt Auskunft über die Aufenthaltsregelungen für ausländische Staatsangehörige.

Informationen finden Sie auch auf der Website des Migrationsamtes des Kantons Schaffhausen.

B

Bauwesen

Bei Fragen in Bausachen wenden Sie sich an den Baureferent Marcel John, Tel.: 052 682 19 86.

Erste Anfragen können jederzeit auch an die Gemeindekanzlei (Tel. 052 649 26 86 oder per e-Mail an info@buettenhardt.ch erfolgen. Sollten diese Anfragen nicht direkt erledigt werden können, werden sie zur Beantwortung an das Baureferat weitergeleitet.

Die Beratung durch das Baureferat beschränkt sich grundsätzlich auf die rechtlichen Aspekte in Baufragen, z. B. Zonenvorschriften, Baugesuchsverfahren, etc. Die weitergehende Unterstützung, wie zum Beispiel die planerische Umsetzung eines Bauvorhabens, ist nicht Sache des Baureferenten. Zusätzliche Aufwendungen für ausserordentlichen Beratungsaufwand werden den Bauherrschaften in Rechnung gestellt.

Baugesuche sind dem Gemeinderat Büttenhardt einzureichen.

Liegenschaftseigentümer/innen wird empfohlen, vor der Planung und vor der Einreichung eines Baugesuches die Weisungen des kant. Bauinspektorates einzusehen.

Diese Weisung kann jederzeit bei der Gemeindekanzlei in Papierform verlangt werden.

Gemäss Art. 54 BauG ist insbesondere für folgende Vorkehren ein Baugesuch erforderlich:

  • die Errichtung neuer und die Erneuerung, Änderung und Erweiterung bestehender Hoch- und Tiefbauten, inkl. kulturhistorisch sowie gesundheits- oder baupolizeilich und energetisch bedeutsame bauliche Massnahmen im Freien und im Inneren bestehender Bauten;
  • die Änderung der Zweckbestimmung von Bauten und Anlagen;
  • den Abbruch oder die Wiederherstellung einer Baute oder eines Teils davon;
  • die Errichtung von Jauchegruben sowie von Mauern und Einfriedungen, wenn sie die Höhe von 1,50 m übersteigen;
    die Einrichtung von Abstellflächen für Motorfahrzeuge, Lagerungsplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen, Zelt- und Campingplätzen;
  • Antennen- und Reklameanlagen;
  • Bohrungen und Geländeveränderungen, die zum gewachsenen Boden eine Niveaudifferenz von mehr als 1,50 m bewirken oder welche mehr als 200 m3 Aufschüttungen oder Abgrabungen umfassen;
  • provisorische Bauten und Fahrnisbauten, welche über längere Zeiträume abgestellt oder ortsfest verwendet werden, wie Wohnwagen und Treibhäuser.
Beglaubigungen

Von Unterschriften und Fotokopien erfolgen durch die Gemeindekanzlei.

Betreibungsamt

Bitte wenden Sie sich an das Betreibungsamt Kreis Reiat, 8240 Thayngen, Tel. 052 632 55 50.

E

Energiefachstelle Kt. Schaffhausen

Die Energiefachstelle bietet Beratung bei Fragen rund um das Energiesparen; Tel. 052 632 76 37.

Erbschaftsbehörde und Erbschaftsamt

Der Gemeinderat ist gleichzeitig auch Erbschaftsbehörde.

Erbschaftsamt Büttenhardt
Lucien Brühlmann
c/o Brühlmann Beratungen GmbH
Hauptstrasse 3
8232 Merishausen
Tel. 052 654 20 25
E-Mail: info@bruehlmannberatungen.ch

F

Feuerwehr

Verbandsfeuerwehr

Die Feuerwehren der drei Gemeinden des Oberen Reiats (Stetten, Lohn und Büttenhardt) wurden per 01.01.2006 zur Verbandsfeuerwehr Oberer Reiat (kurz VOR) zusammengelegt.

Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Büttenhardt, Lohn und Stetten sind feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrdienstpflicht beginnt am Anfang des Jahres, nach dem das 20. Altersjahr vollendet wird und endet am Ende des Jahres, in welchem das 48. Altersjahr vollendet wird (Art. 2 Ziff. 1 Feuerwehrordnung).

Weitere Informationen finden Sie unter www.vorsh.ch

Verbandsordnung
Feuerwehrordnung
Friedensrichteramt

Zuständig für die Gemeinde Büttenhardt ist das Friedensrichteramt Schaffhausen

Das Friedensrichteramt ist die Schlichtungsbehörde in Zivilstreitigkeiten und Ehrverletzungssachen. Sprechstunden nur nach telefonischer Vereinbarung.

G

Geschichte Gemeinde Büttenhardt

Das Buch der Gemeinde Büttenhardt kann zum Preis von CHF 35.00 bei der Gemeindekanzlei bestellt werden.

Grundbuchamt

Zuständig für die Gemeinde Büttenhardt ist das Grundbuchamt des Kantons Schaffhausen.

H

Hundehaltung

Die Abgabe der Hundekontrollmarken erfolgt jeweils im Januar/Februar. Die Abgabe beträgt CHF 120.00 pro Hund. Für jeden weiteren Hund CHF 140.00.

Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, muss für diesen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. Franken verfügen. Der entsprechende Nachweis ist beim Bezug der Hundemarke vorzulegen.

Registrierung
Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde gemäss den Vorschriften der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung sowie dem Gesetz über das Halten von Hunden registrieren zu lassen und bei der Einwohnerkontrolle anzumelden, ebenfalls sind Halteränderungen sowie das Ableben eines Hundes zu melden.
Die Registrierung von Junghunden sowie Hunden, welche aus dem Ausland in die Schweiz mitgenommen werden, hat bei einem schweizerischen Tierarzt zu erfolgen.

Bewilligungspflicht
Wer einen Hund gewisser Rassentypen halten will, benötigt für jeden Hunde eine Bewilligung des Veterinäramtes Schaffhausen. Weiter Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Veterinäramt Schaffhausen.

Bei Einlösung des Hundes nach dem 28. Februar ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 pro Hund zusätzlich zur ordentlichen Abgabe zu bezahlen.

Wer seit der letzten Hundekontrolle keinen Hund mehr hält wird gebeten, dies der Gemeindekanzlei mitzuteilen.

I

Identitätskarten

Identitätskarten sind persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu beantragen. Ein aktuelles Foto und die alte Identitätskarte sind vorzulegen. Bei Verlust der alten Identitätskarte ist eine Verlustmeldung der Polizei vorzulegen.

Bei Identitätskartenanträgen für Kinder unter 18 Jahren hat ein Elternteil den Antrag ebenfalls persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu unterzeichnen.

Es ist mit einer Lieferzeit von rund 10 Tagen zu rechnen.

M

Migrationsamt

Das kantonale Migrationsamt ist zuständig für das Ausstellen von Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen, Ein- und Rückreisevisa sowie die Gesuchstellung beim Bundesamt für Migration/BFM um Ersatzreisepapiere für Ausländerinnen und Ausländer.
Detail-Informationen unter Migrationsamt Schaffhausen

Mittagstisch

Die Kindertagesstätte Luna in Stetten bietet einen Mittagstisch und weitere familienergänzende Betreuungsangebote an.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

https://kitalunastetten.ch/mittagstisch

Die Stundenpläne in Büttenhardt und Lohn sind den Buszeiten angepasst.

Kontakt:

Kindertagesstätte Luna

Lisa Stamm
Mehrzweckhalle Stetten

Brämlenstrasse 2
8234 Stetten
Telefon: 078 245 30 30
Mail: info@kitalunastetten.ch

S

Sektionschef

Kreiskommando Schaffhausen, Tel. 052 632 75 90.

Sozialhilfe

Sie sind in einer finanziellen Notlage? Wenden Sie sich bitte an den Sozialreferenten, Charlotte Förderer.

Formulare zur Sozialhilfe finden Sie hier.

T

Tageskarte

Bei der Stadt Schaffhausen sowie der Gemeinden Thayngen, Neunkirch, Schleitheim können Gemeinde-Tageskarten bezogen werden. Informieren Sie sich auf der Homepage der entsprechenden Gemeinde.

Todesfall

In einem Todesfall wenden Sie sich bitte an das Zivilstandsamt Schaffhausen.

Merkblatt Todesfall - Was ist zu tun?

W

Wasserversorgung

Für die Trinkwasserversorgung in den Gemeinden Büttenhardt, Lohn und Stetten ist die Reiat-Wasserversorgung verantwortlich.

Informationen über die RWV sind zu finden unter www.rwv.ch.

Wegzug

Der Wegzug aus Büttenhardt kann der Einwohnerkontrolle schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden.

Z

Zuzug

Sie sind neu nach Büttenhardt gezogen? Herzlich willkommen! Bitte beachten Sie, dass der Zuzug innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden muss.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:

Schweizer Bürger

  • Heimatschein (sofern bereits vorhanden) oder Heimatausweis
  • Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse (für alle Familienmitglieder)
  • Familienausweis (Familien mit Kindern)
  • Mietvertrag der Wohnung/des Hauses

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass oder Personalausweis
  • über die weiteren erforderlichen Unterlagen informieren wir Sie direkt bei der Anmeldung
Gemeinde Büttenhardt