Kehricht- und Sperrgutabfuhr
Kehrichtgebührenmarken sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
Aktuelle Abfuhrtermine
Die Kehrichtabfuhr erfolgt jeden Donnerstagvormittag ab 07.00 h.
Ausnahmen:
Karfreitags-Woche Mittwoch, 1. April 2026
1. Mai-Woche Mittwoch, 29. April 2026
Auffahrts-Woche Mittwoch, 13. Mai 2026
Weihnachten/Neujahr Mittwoch, 23. Dezember / 30. Dezember 2026
Häckseltour 2026
18. März 2026
21. Oktober 2026
Altpapiersammlung 2026
12. März 2026
10. September 2026
Alteisensammlung 2025
16. März 2026 – 21. März 2026 (Sammelmulde beim Dorfplatz)
Sperrgutentsorgung
- Es werden keine separaten Sperrgutabfuhren mehr durchgeführt
- Gebündeltes Sperrgut kann zusammen mit dem Kehricht entsorgt werden
- Beachten Sie bitte, dass das Sperrgut nur noch gebündelt und mit einer „normalen“ Kehricht- oder mit einer Sperrgutmarke versehen mitgenommen wird
- Der Gemeinderat hat das Abfuhrteam angewiesen, nur gemäss Merkblatt Zi. 3.4 bereitgestellte Bündel mitzunehmen: Max. Bündelgrösse 120 x 90 x 80 cm: Gewicht höchstens 25 kg
Gebührenordnung
Grundgebühren
Gemäss Reglement Art. 6 wird eine Grundgebühr erhoben; diese wurde durch die Gemeindeversammlung vom 28. November 2024 wie folgt neu festgelegt:
CHF 45.00 pro mündige Person pro Jahr. Jugendliche haben diese Gebühr ab dem Jahr zu entrichten, in welchem sie mündig, resp. steuerpflichtig werden. Diese Grundgebühr wird Ende Jahr rückwirkend in Rechnung gestellt. Bei Zu- oder Wegzug im Laufe des Jahres wird die Grundgebühr pro rata erhoben. Mit der Grundgebühr werden die Kosten für den Unterhalt der Entsorgungsplätze, sowie für das Abführen und die Entsorgung der Abfälle aus den unentgeltlichen Separatsammlungen, wie Karton, Asche, Häckselgut, Elektronik, Glas etc. gedeckt.
Kehrichtsäcken und -marken
Die Kehrichtmarken für 35 l sowie 110 l können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Ausserdem können 35l Kehrichtmarken auch beim Volg in Lohn gekauft werden.
Entsorgungsmöglichkeiten
Entsorgungsplätze
Die Gemeinde stellt folgende Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Halten Sie sich bitte an die „Spielregeln“.
Dorfplatz
Altglas, Petflaschen, Kleider und Schuhe, Keramik, Alu, Konservendosen, Keramik.
Gmaandsschopf (Dorfplatz)
Karton (gebündelt), Unterhaltungselektronik, Haushalt-Elektrogeräte, Büro- Elektronik, Metallteile (bis Pfannengrösse), Leuchtstoffröhren, Batterien, Nespresso-Kapseln, TV-Geräte, Flach-/Fensterglas.
Schuttloch (Schlüssel im Gmaandsschopf beim Dorfplatz)
- Asche, Rasenschnitt, Strauch- und Astwerk (kein Altholz);
- Bauschutt bis max. 1 m³ und Aushubmaterial (nur nach vorheriger Absprache mit Umweltreferent) gegen Gebühr (nur in der Gemeinde Büttenhardt anfallendes Material).