Gemeinde

Büttenhardt

Willkommen in Büttenhardt!

Ich heisse Sie herzlich willkommen in der höchstgelegenen Gemeinde des Kantons Schaffhausen!

Büttenhardt ist umschlossen von Wald auf 650 m und fast immer über dem Nebel. Egal ob Sie Ruhe und Erholung vom Alltag suchen oder einfach die umwerfende Weitsicht zu der Alpenkette geniessen möchten, bei uns sind Sie genau richtig.

Nebst dem ländlichen Dorfcharakter bietet Ihnen unsere Gemeinde selbstverständlich auch eine gute Verkehrsanbindung. In nur 7 Minuten erreichen Sie mit dem Auto die Stadt Schaffhausen. Selbstverständlich ist Büttenhardt auch durch öffentlichen Verkehrsmittel gut erschlossen.

Sie möchten wissen was hier los ist? Einen ersten Eindruck erhalten Sie schon auf unserer Webseite.

Ich hoffe Sie sind etwas neugierig geworden. Auf Ihren Besuch über dem Nebel freuen wir uns.

Alex Schlatter, Gemeindepräsident

News

Waldbrandgefahr: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das anhaltend heisse und trockene Wetter, der Zustand des Waldes sowie die Wetterprognosen für die nächsten Tagen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Schaffhausen weiter verschärft. Heute Mittwoch haben die zuständigen Fachstellen die Gefahrenstufe auf Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) erhöht. Das Finanzdepartement hat aus diesem Grund ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen, welches am 30. Juli 2026 in Kraft tritt. Erlaubt bleiben Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.

Das bedeutet:
– Das Feuern ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Schaffhausen generell verboten.
– Das Verbot gilt für sämtliche Feuer (auch Feuer an Feuerstellen, in Feuerschalen, Cheminées, in Holzkohleund Einweggrills, Finnenkerzen usw.).
– Kein Wegwerfen von Streichhölzern oder Raucherwaren.
– Kein Abbrennen von Feuerwerk.
– Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons.
– Mit der gebotenen Vorsicht dürfen Gas- und Elektrogrills respektive -küchen in Siedlungsgebieten und Zwischengeländen auf befestigtem Untergrund weiterhin benützt werden.

Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden. Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive
Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.

Aushang Allgemeines Feuerverbot 2026

30.07.2026
Gesucht: Private Mandatstragende (Beistandsperson)

Für die verschiedenen, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
errichteten Beistandschaften, benötigt es neben professionellen Beistandspersonen
auch Private, sog. private Mandatstragende (PriMas). Solche suchen wir!

Weitere Informationen und die Daten der Informationsabenden finden Sie hier.

23.03.2026
Abstimmung vom 14. Juni 2026

Die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar.

Abstimmungsresultate vom 14. Juni 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

14.06.2026
Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.

Preise Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde:
• gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
• ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
• gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
• ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
• ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
• ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
• kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Die Spartageskarte Gemeinde können Sie wahlweise ausgedruckt bei der Verkaufsstelle (Gemeinde) oder per E-Mail beziehen.

18.05.2024
Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner

In Wäldern der Gemeinden Gächlingen, Siblingen und Löhningen wurden Befälle mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Ob noch weitere Schaffhauser Wälder betroffen sind, wird zurzeit abgeklärt. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können die Gesundheit beeinträchtigen. Vom Betreten der betroffenen Wälder wird abgeraten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in weiteren Waldgebieten Eichenprozessionsspinner vorkommen. Zurzeit verschaffen sich die zuständigen Stellen einen Überblick. Die Intensität des Befalles ist örtlich unterschiedlich.

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Nachtfalter. Ab dem dritten Larvenstadium sind die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners giftig. Sie können Reizungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute verursachen. Bei einem starken Kontakt mit den Schleimhäuten ist eine Atemnot möglich. Mit jeder Häutung der Raupe werden mehr Brennhaare freigesetzt. Es muss daher erwartet werden, dass die gesundheitlichen Risiken gegen den Sommer hin weiter zunehmen. Die Brennhaare bleiben zudem über mehrere Jahre giftig.

Der Kanton Schaffhausen trifft zur Vermeidung von Kontakten mit dem Eichenprozessionsspinner folgende Massnahmen:

  • Eichenreiche Waldgebiete werden in den kommenden Tagen auf einen Befall geprüft, Informationen zu den befallenen Gebieten werden der Bevölkerung so schnell wie möglich mitgeteilt.
  • Es wird davon abgeraten, die befallenen Gebiete zu betreten. Insbesondere das Unterholz rund um befallene Eichen kann stark mit Brennhaaren belastet sein. Trockene Witterung und Wind begünstigen eine Verteilung der Brennhaare.
  • Kantonale Rastplätze in befallenen Gebieten werden gesperrt, Wanderwege wo möglich umgeleitet. Eine allfällige Sperrung kommunaler Einrichtungen obliegt den Gemeinden.

Der Eichenprozessionsspinner ist keine eingeschleppte Art. Die zunehmend warmen Temperaturen begünstigen eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Befällen jedoch. Meldungen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners stammten bis zur Jahrtausendwende hauptsächlich aus der Genferseeregion, dem Wallis sowie der Alpensüdseite. Seither werden aber zunehmend auch Befälle in nördlicheren Regionen der Schweiz festgestellt. Dabei handelte es sich aber meist um Befälle von wenigen Bäumen in Städten oder Parkanlagen. Ein Befall in dieser Grössenordnung im Wald ist schweizweit ein neues Phänomen.

Die festgestellte Befallsintensität kann eine teilweise Entlaubung der betroffenen Eichen zur Folge haben. Werden die Eichen mehrere Jahre in Folge befallen, kann es zu Vitalitätsverlusten und zum Absterben der Eichen kommen.

Eine Bekämpfung ist technisch aktuell nicht möglich. Es wird erwartet, dass die Belastung durch Brennhaare bis zur Verpuppung der Raupen in etwa 6 Wochen noch zunehmen wird. Es wird gebeten, Beobachtungen ausserhalb der befallenen Gebiete an das Kantonsforstamt (andreas.hunziker@sh.ch) zu melden.

08.06.2026
Meldeverfahren Wärmepumpen

Mit der Verordnungsanpassung per 1. Januar 2024 («Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien») wird das Bewilligungsverfahren für einen Grossteil der Wärmepumpen durch ein Meldeverfahren abgelöst. Anstelle des Baugesuchs tritt das Meldeformular. Die öffentliche Auflage sowie die Anzeige im Publikationsorgan der Gemeinde entfallen. Die Meldepflicht ändert aber nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen und im Falle von Erdwärmesonden auf die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons gewartet werden muss.

Weitere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie hier.

26.01.2024
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