Gemeinde

Büttenhardt

Willkommen in Büttenhardt!

Ich heisse Sie herzlich willkommen in der höchstgelegenen Gemeinde des Kantons Schaffhausen!

Büttenhardt ist umschlossen von Wald auf 650 m und fast immer über dem Nebel. Egal ob Sie Ruhe und Erholung vom Alltag suchen oder einfach die umwerfende Weitsicht zu der Alpenkette geniessen möchten, bei uns sind Sie genau richtig.

Nebst dem ländlichen Dorfcharakter bietet Ihnen unsere Gemeinde selbstverständlich auch eine gute Verkehrsanbindung. In nur 7 Minuten erreichen Sie mit dem Auto die Stadt Schaffhausen. Selbstverständlich ist Büttenhardt auch durch öffentlichen Verkehrsmittel gut erschlossen.

Sie möchten wissen was hier los ist? Einen ersten Eindruck erhalten Sie schon auf unserer Webseite.

Ich hoffe Sie sind etwas neugierig geworden. Auf Ihren Besuch über dem Nebel freuen wir uns.

Alex Schlatter, Gemeindepräsident

News

Friedhof Lohn – Grabfeld-Räumung

Grabfeldräumung ab 2. November 2026

– die Reihengrabreihe mit den Jahrgängen 1989 – 1994

– die Urnengrabreihe mit den Jahrgängen 1983 – 1996

wird geräumt.

Die freiwerdende Fläche wird mit Rasen angesät.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Friedhofsgärtner Hanspeter Schalch, Thayngen 052 649 35 33

Lohn Grabfeldräumung 2026 Reihengräber

Lohn Grabfeldräumung 2026 Urnengräber

17.08.2026
Abstimmung vom 14. Juni 2026

Die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar.

Abstimmungsresultate vom 14. Juni 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

14.06.2026
RegioFit55+ verschiedene Standaktionen

IMPULSE FÜR MENTALE STÄRKE IM ALTER

Wie geht es mir? Diese Frage verdient Aufmerksamkeit – in jedem Lebensabschnitt.
RegioFit55+ ist ein Angebot des kantonalen Aktionsprogramms zur Gesundheitsförderung im Alter im Kanton Schaffhausen –
durchgeführt vom Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Schaffhausen mit Unterstützung der Gesundheitsförderung Schweiz.

Besuchen Sie unseren Info-Stand vor Ort und erhalten Sie praktische Anregungen für Ihre mentale Gesundheit im Alltag.

Flyer

15.08.2026
Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.

Preise Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde:
• gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
• ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
• gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
• ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
• ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
• ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
• kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Die Spartageskarte Gemeinde können Sie wahlweise ausgedruckt bei der Verkaufsstelle (Gemeinde) oder per E-Mail beziehen.

18.05.2024
Feuerverbot im Wald per sofort aufgehoben – Vorsicht im Wald aufgrund instabiler Bäume und herabfallender Äste

Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage wird das kantonale Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per sofort aufgehoben. Die Waldbrandgefahr hat sich deutlich entschärft. Im Wald ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten: Das Unwetter vom 28. August hat im gesamten Kantonsgebiet erhebliche Schäden verursacht.

Seit dem 18. August sind im Kanton Schaffhausen je nach Örtlichkeit flächig zwischen 60 und 80 mm Niederschlag gefallen. Die Feuchtigkeit ist inzwischen auch in tiefere Bodenschichten vorgedrungen. Zusammen mit dem deutlichen Temperaturrückgang hat sich die ausserordentliche Trockenheit und damit auch die bestehende grosse Waldbrandgefahr deutlich entschärft. In den kommenden Tagen sind keine weiteren Hitzetage zu erwarten. Zudem bildet sich nachts Tau, teilweise tritt flächiger Nebel auf. Aufgrund dieser Entwicklung kann das kantonale Feuerverbot per sofort aufgehoben werden. Feuer im Wald und in Waldesnähe sind damit wieder erlaubt. Die üblichen Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuer sind weiterhin einzuhalten.

Das Unwetter vom 28. August hat im gesamten Kanton Schaffhausen teils erhebliche Schäden im Wald verursacht. Zahlreiche Waldstrassen und Wege sind durch umgestürzte Bäume und herabgefallene Äste blockiert. Zudem hängen teilweise noch Äste und ganze Baumstämme in den Baumkronen und können unerwartet zu Boden fallen. Von einem Aufenthalt unter beschädigten oder instabilen Bäumen wird deshalb dringend abgeraten. Waldstrassen und Wege sollten nur mit entsprechender Vorsicht begangen oder befahren werden.

Der Kanton dankt der Bevölkerung für das verantwortungsvolle Verhalten während der vergangenen Wochen und für das Verständnis und die Einhaltung des Feuerverbots.

 Staatskanzlei Schaffhausen

30.07.2026
Meldeverfahren Wärmepumpen

Mit der Verordnungsanpassung per 1. Januar 2024 («Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien») wird das Bewilligungsverfahren für einen Grossteil der Wärmepumpen durch ein Meldeverfahren abgelöst. Anstelle des Baugesuchs tritt das Meldeformular. Die öffentliche Auflage sowie die Anzeige im Publikationsorgan der Gemeinde entfallen. Die Meldepflicht ändert aber nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen und im Falle von Erdwärmesonden auf die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons gewartet werden muss.

Weitere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie hier.

26.01.2024
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Agenda

08.
Sep 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
22.
Sep 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
27.
Sep 2026
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Abstimmungswochenende
Gemeindekanzlei
20.
Oct 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
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Nov 2026
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Gemeinderatssitzung
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17.
Nov 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
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