Gemeinde

Büttenhardt

Willkommen in Büttenhardt!

Ich heisse Sie herzlich willkommen in der höchstgelegenen Gemeinde des Kantons Schaffhausen!

Büttenhardt ist umschlossen von Wald auf 650 m und fast immer über dem Nebel. Egal ob Sie Ruhe und Erholung vom Alltag suchen oder einfach die umwerfende Weitsicht zu der Alpenkette geniessen möchten, bei uns sind Sie genau richtig.

Nebst dem ländlichen Dorfcharakter bietet Ihnen unsere Gemeinde selbstverständlich auch eine gute Verkehrsanbindung. In nur 7 Minuten erreichen Sie mit dem Auto die Stadt Schaffhausen. Selbstverständlich ist Büttenhardt auch durch öffentlichen Verkehrsmittel gut erschlossen.

Sie möchten wissen was hier los ist? Einen ersten Eindruck erhalten Sie schon auf unserer Webseite.

Ich hoffe Sie sind etwas neugierig geworden. Auf Ihren Besuch über dem Nebel freuen wir uns.

Alex Schlatter, Gemeindepräsident

News

Abstimmung vom 14. Juni 2026

Die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar.

Abstimmungsresultate vom 14. Juni 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

14.06.2026
Schaffhauser Ferienpass 2025

Das Programm «Schaffhauser Ferienpass 2026» ist in Vorbereitung. Wir freuen uns!

Das Sommerferienprogramm für Kinder und Jugendliche ab 6 bis 16 Jahren ist während den Schaffhauser Sommerferien von Samstag, 4. Juli bis Sonntag, 9. August 2026 gültig.

Der Ferienpass kostet Fr. 55.— und gilt während den fünf Sommerferien-Wochen (Kanton Schaffhausen) als Eintritt in alle Badeanstalten der Region, als Abo auf den Ostwind-Zonen 810 bis 848 für Bus, Bahn und Schiff und als Eintritt in die FerienStadt (3.+4. Woche für Kinder bis 12 Jahren). Diverse Gutscheine liegen bei und können während den Sommerferien eingelöst werden.

Die Informationsveranstaltung mit Passverlosung findet am Mittwoch, 20. Mai um 14.00 Uhr in der Bachturnhalle in Schaffhausen statt.

Weitere Informationen auf www.shferienpass.ch

FLYER FERIENPASS

18.05.2026
Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner

In Wäldern der Gemeinden Gächlingen, Siblingen und Löhningen wurden Befälle mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Ob noch weitere Schaffhauser Wälder betroffen sind, wird zurzeit abgeklärt. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können die Gesundheit beeinträchtigen. Vom Betreten der betroffenen Wälder wird abgeraten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in weiteren Waldgebieten Eichenprozessionsspinner vorkommen. Zurzeit verschaffen sich die zuständigen Stellen einen Überblick. Die Intensität des Befalles ist örtlich unterschiedlich.

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Nachtfalter. Ab dem dritten Larvenstadium sind die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners giftig. Sie können Reizungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute verursachen. Bei einem starken Kontakt mit den Schleimhäuten ist eine Atemnot möglich. Mit jeder Häutung der Raupe werden mehr Brennhaare freigesetzt. Es muss daher erwartet werden, dass die gesundheitlichen Risiken gegen den Sommer hin weiter zunehmen. Die Brennhaare bleiben zudem über mehrere Jahre giftig.

Der Kanton Schaffhausen trifft zur Vermeidung von Kontakten mit dem Eichenprozessionsspinner folgende Massnahmen:

  • Eichenreiche Waldgebiete werden in den kommenden Tagen auf einen Befall geprüft, Informationen zu den befallenen Gebieten werden der Bevölkerung so schnell wie möglich mitgeteilt.
  • Es wird davon abgeraten, die befallenen Gebiete zu betreten. Insbesondere das Unterholz rund um befallene Eichen kann stark mit Brennhaaren belastet sein. Trockene Witterung und Wind begünstigen eine Verteilung der Brennhaare.
  • Kantonale Rastplätze in befallenen Gebieten werden gesperrt, Wanderwege wo möglich umgeleitet. Eine allfällige Sperrung kommunaler Einrichtungen obliegt den Gemeinden.

Der Eichenprozessionsspinner ist keine eingeschleppte Art. Die zunehmend warmen Temperaturen begünstigen eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Befällen jedoch. Meldungen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners stammten bis zur Jahrtausendwende hauptsächlich aus der Genferseeregion, dem Wallis sowie der Alpensüdseite. Seither werden aber zunehmend auch Befälle in nördlicheren Regionen der Schweiz festgestellt. Dabei handelte es sich aber meist um Befälle von wenigen Bäumen in Städten oder Parkanlagen. Ein Befall in dieser Grössenordnung im Wald ist schweizweit ein neues Phänomen.

Die festgestellte Befallsintensität kann eine teilweise Entlaubung der betroffenen Eichen zur Folge haben. Werden die Eichen mehrere Jahre in Folge befallen, kann es zu Vitalitätsverlusten und zum Absterben der Eichen kommen.

Eine Bekämpfung ist technisch aktuell nicht möglich. Es wird erwartet, dass die Belastung durch Brennhaare bis zur Verpuppung der Raupen in etwa 6 Wochen noch zunehmen wird. Es wird gebeten, Beobachtungen ausserhalb der befallenen Gebiete an das Kantonsforstamt (andreas.hunziker@sh.ch) zu melden.

08.06.2026
Gesucht: Private Mandatstragende (Beistandsperson)

Für die verschiedenen, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
errichteten Beistandschaften, benötigt es neben professionellen Beistandspersonen
auch Private, sog. private Mandatstragende (PriMas). Solche suchen wir!

Weitere Informationen und die Daten der Informationsabenden finden Sie hier.

23.03.2026
Tag des offenen Flugplatzes, 4. Juli 2026

Der Anlass findet am Samstag 4. Juli 2026 von 14.00 – 17.00 Uhr statt.

Weitere Informationen finden Sie hier

08.06.2026
Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.

Preise Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde:
• gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
• ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
• gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
• ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
• ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
• ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
• kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Die Spartageskarte Gemeinde können Sie wahlweise ausgedruckt bei der Verkaufsstelle (Gemeinde) oder per E-Mail beziehen.

18.05.2024
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Agenda

18.
Jun 2026
.
Gemeindeversammlung
19.30 Uhr - 21.30 Uhr
Aula Schulhaus
30.
Jun 2026
.
Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
01.
Aug 2026
.
1. Augustfeier
Lohn
11.
Aug 2026
.
Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
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