Gemeinde

Büttenhardt

Willkommen in Büttenhardt!

Ich heisse Sie herzlich willkommen in der höchstgelegenen Gemeinde des Kantons Schaffhausen!

Büttenhardt ist umschlossen von Wald auf 650 m und fast immer über dem Nebel. Egal ob Sie Ruhe und Erholung vom Alltag suchen oder einfach die umwerfende Weitsicht zu der Alpenkette geniessen möchten, bei uns sind Sie genau richtig.

Nebst dem ländlichen Dorfcharakter bietet Ihnen unsere Gemeinde selbstverständlich auch eine gute Verkehrsanbindung. In nur 7 Minuten erreichen Sie mit dem Auto die Stadt Schaffhausen. Selbstverständlich ist Büttenhardt auch durch öffentlichen Verkehrsmittel gut erschlossen.

Sie möchten wissen was hier los ist? Einen ersten Eindruck erhalten Sie schon auf unserer Webseite.

Ich hoffe Sie sind etwas neugierig geworden. Auf Ihren Besuch über dem Nebel freuen wir uns.

Alex Schlatter, Gemeindepräsident

News

Friedhof Lohn – Grabfeld-Räumung

Grabfeldräumung ab 2. November 2026

– die Reihengrabreihe mit den Jahrgängen 1989 – 1994

– die Urnengrabreihe mit den Jahrgängen 1983 – 1996

wird geräumt.

Die freiwerdende Fläche wird mit Rasen angesät.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Friedhofsgärtner Hanspeter Schalch, Thayngen 052 649 35 33

Lohn Grabfeldräumung 2026 Reihengräber

Lohn Grabfeldräumung 2026 Urnengräber

17.08.2026
Abstimmung vom 14. Juni 2026

Die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar.

Abstimmungsresultate vom 14. Juni 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

14.06.2026
RegioFit55+ verschiedene Standaktionen

IMPULSE FÜR MENTALE STÄRKE IM ALTER

Wie geht es mir? Diese Frage verdient Aufmerksamkeit – in jedem Lebensabschnitt.
RegioFit55+ ist ein Angebot des kantonalen Aktionsprogramms zur Gesundheitsförderung im Alter im Kanton Schaffhausen –
durchgeführt vom Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Schaffhausen mit Unterstützung der Gesundheitsförderung Schweiz.

Besuchen Sie unseren Info-Stand vor Ort und erhalten Sie praktische Anregungen für Ihre mentale Gesundheit im Alltag.

Flyer

15.08.2026
Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.

Preise Spartageskarte Gemeinde

Die Spartageskarte Gemeinde:
• gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
• ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
• gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
• ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
• ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
• ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
• kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.

Die Spartageskarte Gemeinde können Sie wahlweise ausgedruckt bei der Verkaufsstelle (Gemeinde) oder per E-Mail beziehen.

18.05.2024
Lockerung Feuerverbot im Siedlungsgebiet

Die Niederschläge der letzten Tage und der Temperaturrückgang haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr entschärft. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe 4 «gross» gesenkt. Es sind keine Hitzetage mehr zu erwarten und weitere Niederschläge sind prognostiziert. Das Finanzdepartement hat daher auf Antrag des Teilstabs Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation das für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Siedlungsgebiet heute gelockert.

Im Siedlungsgebiet (unabhängig vom Waldabstand) und Zwischengelände ist das Feuern in befestigten Feuerstellen sowie die Nutzung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill wieder erlaubt. Offene Feuerstellen sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren, und das Abbrennen von Feuerwerk und Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluftballons sind weiterhin verboten.

Im Wald und in Waldesnähe gilt das Feuerverbot weiterhin uneingeschränkt. Im gesamten Kantonsgebiet ist das Feuern im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Das Verbot umfasst sämtliche Feuer sowie das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände, insbesondere Raucherwaren und das Abbrennen von Feuerwerk.

Staatskanzlei Schaffhausen

30.07.2026
Meldeverfahren Wärmepumpen

Mit der Verordnungsanpassung per 1. Januar 2024 («Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien») wird das Bewilligungsverfahren für einen Grossteil der Wärmepumpen durch ein Meldeverfahren abgelöst. Anstelle des Baugesuchs tritt das Meldeformular. Die öffentliche Auflage sowie die Anzeige im Publikationsorgan der Gemeinde entfallen. Die Meldepflicht ändert aber nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen und im Falle von Erdwärmesonden auf die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons gewartet werden muss.

Weitere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie hier.

26.01.2024
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Agenda

08.
Sep 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
22.
Sep 2026
.
Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
27.
Sep 2026
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Abstimmungswochenende
Gemeindekanzlei
20.
Oct 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
03.
Nov 2026
.
Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
17.
Nov 2026
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Gemeinderatssitzung
18.30 Uhr - 20.30 Uhr
Gemeindekanzlei
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