Öffnungszeiten
Montag, 17.30 - 19.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung
Ich heisse Sie herzlich willkommen in der höchstgelegenen Gemeinde des Kantons Schaffhausen!
Büttenhardt ist umschlossen von Wald auf 650 m und fast immer über dem Nebel. Egal ob Sie Ruhe und Erholung vom Alltag suchen oder einfach die umwerfende Weitsicht zu der Alpenkette geniessen möchten, bei uns sind Sie genau richtig.
Nebst dem ländlichen Dorfcharakter bietet Ihnen unsere Gemeinde selbstverständlich auch eine gute Verkehrsanbindung. In nur 7 Minuten erreichen Sie mit dem Auto die Stadt Schaffhausen. Selbstverständlich ist Büttenhardt auch durch öffentlichen Verkehrsmittel gut erschlossen.
Sie möchten wissen was hier los ist? Einen ersten Eindruck erhalten Sie schon auf unserer Webseite.
Ich hoffe Sie sind etwas neugierig geworden. Auf Ihren Besuch über dem Nebel freuen wir uns.
Alex Schlatter, Gemeindepräsident
Die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar.
Volksinitiative für die Zukunft unserer Natur und Landschaft
Reform der beruflichen Vorsorge
Wahlprotokoll Rechnungsprüfungskommission
Wahlprotokoll StimmenzählerInnen
Wahlprotokoll Ersatz-StimmenzählerInnen
Wahlprotokoll Mitglied Verbandsschulbehörde
Wahlprotokoll RevisorIn Reiat-Wasserversorgung
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.
Preise Spartageskarte Gemeinde
Die Spartageskarte Gemeinde:
• gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
• ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
• gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
• ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
• ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
• ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
• kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Die Spartageskarte Gemeinde können Sie wahlweise ausgedruckt bei der Verkaufsstelle (Gemeinde) oder per E-Mail beziehen.
Am 22. September 2024 finden im Kanton Schaffhausen Kantonsratswahlen statt. Zusätzlich zu den Wahlunterlagen stellt der Kanton dieses Jahr erstmals ein Erklärvideo mit dem Titel «Wie wähle ich richtig?» zur Verfügung. Dieses soll allen Wahlberechtigten die Ausübung ihrer demokratischen Rechte erleichtern.
Das Erklärvideo finden Sie hier.
Mit der Verordnungsanpassung per 1. Januar 2024 («Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien») wird das Bewilligungsverfahren für einen Grossteil der Wärmepumpen durch ein Meldeverfahren abgelöst. Anstelle des Baugesuchs tritt das Meldeformular. Die öffentliche Auflage sowie die Anzeige im Publikationsorgan der Gemeinde entfallen. Die Meldepflicht ändert aber nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen und im Falle von Erdwärmesonden auf die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons gewartet werden muss.
Weitere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie hier.
Der Bütti-Treff ist ein voller Erfolg. Der Gemeinderat bedankt sich ganz herzlich bei Alex und Ursula Wanner für die tolle Organisation und lädt Sie ein, den Bütti-Treff an folgenden weiteren Daten ebenfalls zu besuchen:
Freitag, 8. November 2024
Freitag, 13. Dezember 2024
Treffpunkt: beim Dorfplatz im alten Feuerwehrmagazin
Zeit: ab 17.00 Uhr
Wohnungszugänge in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel über Treppenhäuser erschlossen. Insbesondere bei neueren Bauten sind diese vielfach grosszügig bemessen und zudem mit einer Liftanlage ausgerüstet. Egal ob schmal, breit, mit oder ohne Lift, Treppenhäuser bieten sich geradezu an, als Abstellflächen genutzt zu werden. Vielfach werden sie denn auch zur Aufstellung von Schuhkästchen und Garderoben uvm. genutzt oder mit grosszügigen Blumenstöcken etc. verschönert.
Was aber, wenn ein Rettungs- oder Löscheinsatz nötig wird? Was passiert, wenn:
Die Auswirkung im Treppenhaus aufgestellter Gegenstände auf die Fluchtmöglichkeit aus dem Gebäude und den Einsatz der Rettungs- und Löschkräfte ist nicht zu unterschätzen.
Darum, und weil im Rettungs- und Löschdienst jede verlorene Minute über Leben und Tod entscheiden kann gilt: Nur freigehaltene Treppenhäuser sind sicher!
Helfen Sie mit.
Öffnungszeiten
Montag, 17.30 - 19.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung