Die Abstimmungsresultate sind hier abrufbar.
Abstimmungsresultate vom 14. Juni 2026
Der Anlass findet am Samstag 4. Juli 2026 von 14.00 – 17.00 Uhr statt.
Weitere Informationen finden Sie hier
Für die verschiedenen, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
errichteten Beistandschaften, benötigt es neben professionellen Beistandspersonen
auch Private, sog. private Mandatstragende (PriMas). Solche suchen wir!
Weitere Informationen und die Daten der Informationsabenden finden Sie hier.
Mit der Verordnungsanpassung per 1. Januar 2024 («Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien») wird das Bewilligungsverfahren für einen Grossteil der Wärmepumpen durch ein Meldeverfahren abgelöst. Anstelle des Baugesuchs tritt das Meldeformular. Die öffentliche Auflage sowie die Anzeige im Publikationsorgan der Gemeinde entfallen. Die Meldepflicht ändert aber nichts daran, dass die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden müssen und im Falle von Erdwärmesonden auf die gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons gewartet werden muss.
Weitere Informationen und das Gesuchsformular finden Sie hier.
Gartenflächen bieten ein enormes Potenzial zur Förderung der Biodiversität und für den Klimaschutz.
Mit dem Klimawandel sind Hitzeinseln in Gemeinden und Städten zu einer grossen Herausforderung geworden. Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer können hier viel bewirken.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU, stellt eine Reihe von 16 Merkblättern zur Verfügung mit einfachen und sehr wirksamen Massnahmen, wie Gärten zur kühlen und biodiversen Oase umgestaltet werden können. Der Leitfaden ist in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar und kann gratis bestellt werden.
In Wäldern der Gemeinden Gächlingen, Siblingen und Löhningen wurden Befälle mit den Raupen des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Ob noch weitere Schaffhauser Wälder betroffen sind, wird zurzeit abgeklärt. Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können die Gesundheit beeinträchtigen. Vom Betreten der betroffenen Wälder wird abgeraten.
Es kann davon ausgegangen werden, dass auch in weiteren Waldgebieten Eichenprozessionsspinner vorkommen. Zurzeit verschaffen sich die zuständigen Stellen einen Überblick. Die Intensität des Befalles ist örtlich unterschiedlich.
Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Nachtfalter. Ab dem dritten Larvenstadium sind die Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners giftig. Sie können Reizungen der Haut, der Augen und der Schleimhäute verursachen. Bei einem starken Kontakt mit den Schleimhäuten ist eine Atemnot möglich. Mit jeder Häutung der Raupe werden mehr Brennhaare freigesetzt. Es muss daher erwartet werden, dass die gesundheitlichen Risiken gegen den Sommer hin weiter zunehmen. Die Brennhaare bleiben zudem über mehrere Jahre giftig.
Der Kanton Schaffhausen trifft zur Vermeidung von Kontakten mit dem Eichenprozessionsspinner folgende Massnahmen:
Der Eichenprozessionsspinner ist keine eingeschleppte Art. Die zunehmend warmen Temperaturen begünstigen eine Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Befällen jedoch. Meldungen über das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners stammten bis zur Jahrtausendwende hauptsächlich aus der Genferseeregion, dem Wallis sowie der Alpensüdseite. Seither werden aber zunehmend auch Befälle in nördlicheren Regionen der Schweiz festgestellt. Dabei handelte es sich aber meist um Befälle von wenigen Bäumen in Städten oder Parkanlagen. Ein Befall in dieser Grössenordnung im Wald ist schweizweit ein neues Phänomen.
Die festgestellte Befallsintensität kann eine teilweise Entlaubung der betroffenen Eichen zur Folge haben. Werden die Eichen mehrere Jahre in Folge befallen, kann es zu Vitalitätsverlusten und zum Absterben der Eichen kommen.
Eine Bekämpfung ist technisch aktuell nicht möglich. Es wird erwartet, dass die Belastung durch Brennhaare bis zur Verpuppung der Raupen in etwa 6 Wochen noch zunehmen wird. Es wird gebeten, Beobachtungen ausserhalb der befallenen Gebiete an das Kantonsforstamt (andreas.hunziker@sh.ch) zu melden.

Das Programm «Schaffhauser Ferienpass 2026» ist in Vorbereitung. Wir freuen uns!
Das Sommerferienprogramm für Kinder und Jugendliche ab 6 bis 16 Jahren ist während den Schaffhauser Sommerferien von Samstag, 4. Juli bis Sonntag, 9. August 2026 gültig.
Der Ferienpass kostet Fr. 55.— und gilt während den fünf Sommerferien-Wochen (Kanton Schaffhausen) als Eintritt in alle Badeanstalten der Region, als Abo auf den Ostwind-Zonen 810 bis 848 für Bus, Bahn und Schiff und als Eintritt in die FerienStadt (3.+4. Woche für Kinder bis 12 Jahren). Diverse Gutscheine liegen bei und können während den Sommerferien eingelöst werden.
Die Informationsveranstaltung mit Passverlosung findet am Mittwoch, 20. Mai um 14.00 Uhr in der Bachturnhalle in Schaffhausen statt.
Weitere Informationen auf www.shferienpass.ch
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Es gilt: früher kaufen, günstiger reisen.
Preise Spartageskarte Gemeinde
Die Spartageskarte Gemeinde:
• gilt am gewählten Tag bis um 5 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs.
• ist erhältlich solange Vorrat. Alle Gemeinden und Städte greifen auf das gleiche Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde oder Stadt mehr eine Spartagekarte Gemeinde für den gewünschten Reisetag gekauft werden.
• gibt es, je nach Verfügbarkeit, für die 1. und die 2. Klasse.
• ist mit und ohne Halbtax erhältlich.
• ist nur im Vorverkauf erhältlich: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Sie kann nicht am Reisetag gekauft werden.
• ist nur personalisiert erhältlich. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des Öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder einem gültigen ÖV-Abonnement ausweisen können. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist deshalb nicht möglich.
• kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden.
Die Spartageskarte Gemeinde können Sie wahlweise ausgedruckt bei der Verkaufsstelle (Gemeinde) oder per E-Mail beziehen.
Wohnungszugänge in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel über Treppenhäuser erschlossen. Insbesondere bei neueren Bauten sind diese vielfach grosszügig bemessen und zudem mit einer Liftanlage ausgerüstet. Egal ob schmal, breit, mit oder ohne Lift, Treppenhäuser bieten sich geradezu an, als Abstellflächen genutzt zu werden. Vielfach werden sie denn auch zur Aufstellung von Schuhkästchen und Garderoben uvm. genutzt oder mit grosszügigen Blumenstöcken etc. verschönert.
Was aber, wenn ein Rettungs- oder Löscheinsatz nötig wird? Was passiert, wenn:
Die Auswirkung im Treppenhaus aufgestellter Gegenstände auf die Fluchtmöglichkeit aus dem Gebäude und den Einsatz der Rettungs- und Löschkräfte ist nicht zu unterschätzen.
Darum, und weil im Rettungs- und Löschdienst jede verlorene Minute über Leben und Tod entscheiden kann gilt: Nur freigehaltene Treppenhäuser sind sicher!
Helfen Sie mit.