Gemeindekanzlei
Hogeracker 3
8236 Büttenhardt
Tel 052 649 26 86
19. November 2023
Wahlbüro in der Gemeindekanzlei
Hogeracker 3
8236 Büttenhardt
Die Urne ist geöffnet:
Samstag 19.30 Uhr – 20.00 Uhr
Sonntag 10.30 Uhr – 11.00 Uhr
Gemäss Art. 9 des kant. Wahlgesetzes ist die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen sowie an den Gemeindeversammlungen bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer diese Pflicht ohne Entschuldigung versäumt, hat sechs Franken zu bezahlen.
Weitere Informationen sind auf dem Stimmrechtsausweis enthalten, welcher rechtzeitig vor den Wahl- oder Abstimmungsterminen an die Stimmberechtigten verteilt wird.
Öffnungszeiten
Montag, 17.30 - 19.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung