Gemeindekanzlei
Hogeracker 3
8236 Büttenhardt
Tel 052 649 26 86
Unsere Gemeinde ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie umfasst das durch ihre Gemeindegrenzen bestimmte Gebiet mit allen Personen, die darin wohnen oder sich darin aufhalten. Die Einwohnergemeinde Büttenhardt ordnet ihre Angelegenheiten im Rahmen der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung und des ihnen zustehenden Ermessens selbständig. Die übergeordneten Erlasse schränken die Handlungsfreiheit auf kommunaler Ebene ein. Der Handlungsfreiraum für ein eigenständiges Wirken ist eher bescheiden.
Büttenhardt hat eine Gemeindeverfassung und die für ihre Organisation und die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Gemeindereglemente.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Gemeinde Steuern, Gebühren und Beiträge. Der Gemeindesteuerfuss wird zusammen mit dem Voranschlag festgesetzt.
Die gemeindeeigenen Strukturen sind in der Gemeindeverfassung geregelt, so die Kompetenzen der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde nach aussen und besorgt alle Angelegenheiten, soweit sie nicht durch Gesetz oder Gemeindeverfassung einem anderen Organ zugewiesen sind.
Büttenhardt ist eine politische Gemeinde des Kantons Schaffhausen in der Schweiz. Auf dem Gemeindegebiet liegt die ehemalige deutsche Enklave Verenahof.
Öffnungszeiten
Montag, 17.30 - 19.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung